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Infos aus der Schulbehörde

Wahlen Behörde 2023

Für erstmalig Kandidierende ist das Formular «Wahlvorschlag» von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterschreiben. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Unterschriften von weiteren Stimmberechtigten sind für die Gültigkeit des Wahlvorschlages nicht notwendig. Wählbar sind nur Personen, welche bei Amtsantritt (01.08.2023) in Roggwil wohnhaft sind. (§ 37 Gesetz Stimm- und Wahlrecht)

PDF Formular Wahlvorschlag Behördenmitglied Wahlen 12.03.2023 [pdf, 193 KB]