Navigieren in Primarschule Roggwil

Schul-ABC

A - J K - Sch S - Z

Absenzen
Adressen
Ankunft in der Schule
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Begabungsförderung
Behörde
Bibliothek
Blockzeiten
Denkwege
Dispensationsgesuche
Duschen nach dem Turnen
Elektronische Geräte
Elternbesuche
Elternkontakte
Elternpost
Ferienplan
Fundgegenstände
Gewaltprävention
Hausaufgaben
Hausaufagbenbetreuung
Hospitation

Jokertage
Kindergarten
Klassenzuteilung
Kontaktheft /Hausaufgabenheft
Kopfläuse
Lager
Material
Mittagstisch
Musikschule
Neuzuzüger
Öffnungszeiten des Schulhauses
Pause
Pausenregeln
Quartalsinformation
Religionsunterricht
Schulareal
Schulausfälle
Schulergänzende Betreuung
Schüler/innen-Dossier (Laufbahnblatt)
Schulleitung
Schulsekretariat
Schulweg
Schwimmen

Sonderpädagogisches Angebot
-Logopädie
-Schulische Heilpädagogik (SHP)
Stütz- und Förderunterricht (S&F)
Schulpsychologie und Schulberatung (SPB)
Kinder – und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)
Sporttag / Maibummel
Telefonkette
Übertritte
Übertritt Kindergarten in die 1. Klasse
Übertritt in die Sekundarstufe
Velo-Regelung
Verkehrssicherheit
Versicherung
Unfallversicherung
Haftpflicht / Diebstahl
Wohnortswechsel / Wegzug
Werte
Zahnprophylaxe / Zahnhygiene
Zeugnis
Znüni

Schul-ABC [pdf, 764 KB] Stand Feb. 2023


Absenzen

Kann eines Ihrer Kinder die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, bitten wir Sie um telefonische Abmeldung bis spätestens 10 Minuten vor Schulbeginn.

Sollte ein Kind bei Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlen, ist die Lehrperson verpflichtet, sich über dessen Fernbleiben zu erkundigen. top


Adressen

Schulpräsident
Philipp Glanzmann

Obstgartenstrasse 8
9325 Roggwil

079 359 80 73
philipp.glanzmann@psroggwil.ch

Schulleitung
Michael Meyer

St. Gallerstr. 58
9325 Roggwil

071 454 66 53
schulleitung@psroggwil.ch

Schulsekretariat
Maria Rohner

Postfach 5
9325 Roggwil

071 454 66 41
maria.rohner@psroggwil.ch

Lehrerzimmer

St. Gallerstr. 58
9325 Roggwil

071 454 66 40
info@psroggwil.ch

Kindergarten

St. Gallerstr. 58
9325 Roggwil

071 454 66 42 (oben)
071 454 66 43 (unten)

Musikschule Arbon
Julia Kräuchi

Brühlstrasse 4
9320 Arbon

071 446 62 82
www.musikschule-arbon.ch

Schulärztin
Dr. Caroline Segert

St. Gallerstr. 30
9325 Roggwil

071 450 05 05
sunne-admin@hin.ch

Schulzahnarzt
siehe separate Liste

 

 

Schulaufsicht (Inspektor)
Andreas Baer

Kirchstrasse 1
8580 Amriswil

058 345 57 93
andreas.baer@tg.ch

Schulpsychologin
Sarah Haueter

Kirchstrasse 1
8580 Amriswil

058 345 74 64
sarah.schlaepfer@tg.ch

Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPD)

Schützenstr. 15
8570 Weinfelden

071 686 47 00
kjpd@stgag.ch

Zentrum für Kind, Jugend und Familie (ZKJF)

Wuhrstrasse 2
8580 Amriswil

052 723 35 00
http://www.zkjf.ch/

Ankunft in der Schule

Der Beginn der Unterrichtszeit wird von den Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens in den Stundenplänen der jeweiligen Klassen festgelegt.

Wir bitten Sie, die Kinder nicht zu früh in die Schule zu schicken. Die Kinder sollten mindestens 10 Minuten aber nicht mehr als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule eintreffen.

Die Schulglocken läuten zehn Minuten vor Schulbeginn. Von diesem Zeitpunkt an dürfen die Kinder das Schulhaus betreten. top


Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Während des zweiten Kindergartenjahres und in der fünften Klasse finden Vorsorgeuntersuchungen durch die Schulärztin (à siehe Adressen) statt. Die Kosten werden von der Schulgemeinde getragen, wenn der Untersuch bei unserer Schulärztin durchgeführt wird.. top


Begabungsförderung

Einmal wöchentlich findet während des regulären Unterrichts eine Förderstunde für Schüler/innen mit hohem Lernpotential statt. In dieser Stunde arbeiten die Schüler/innen an einem vorgegebenen oder selbst gewählten Projekt. Die Aufnahme in diese Projektgruppe erfolgt auf Empfehlung der Klassenlehrperson und im Einverständnis des Schülers/der Schülerin und der Eltern. top


Behörde

Die Behörde hat die Oberaufsicht über die Primarschule Roggwil. Ansprechpartner ist das Schulpräsidium. Bei finanziellen Fragen ist die Schulpflege zuständig. top


Bibliothek 

Für die Primarschulkinder besteht eine Schulbibliothek.  Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Klassen regelmässig während der Unterrichtszeit die Bibliothek. top


Blockzeiten

An der Primarschule Roggwil finden die Blockzeiten folgendermassen statt:

Kindergarten und Primarschule jeweils am Morgen von 08.15 – 11.45 Uhr. top


Denk-Wege

Seit dem Schuljahr 2017/2018 setzen wir an unserer Schule das Präventionsprogramm DENK-WEGE um. Dieses entspricht dem Programm von PFADE welches ursprünglich aus den USA stammt und in verschiedenen Ländern adaptiert, weiterentwickelt und in Schulen eingesetzt wird.

DENK-WEGE ist am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich angebunden. Alle Lehrpersonen unserer Schule absolvieren eine mehrtätige Weiterbildung und werden während der Implementierungsphase mehrfach gecoacht.

Mit DENK-WEGE werden gezielt soziale, kognitive und sprachliche Kompetenzen gefördert. Inhaltlich arbeitet DENK-WEGE an sieben Schwerpunktthemen:

• Regeln • Gesundes Selbstwertgefühl • Gefühle und Verhalten• Selbstkontrolle• Problemlösen• Freundschaften und Zusammenleben • Lern- und Organisationsstrategien

Die Umsetzung erfolgt altersgemäss in den einzelnen Klassen vom Kindergarten bis in die 6. Primarklasse. Die altersübergreifenden Grundgedanken und Konzepte des DENK-WEGE-Programms werden sowohl im Klassenkontext als auch auf der Ebene der ganzen Schule eingesetzt und tragen somit zur Entwicklung unserer gesunden Schulkultur bei, wo Mobbing und Gewalt keinen Platz haben sollen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gewaltprävention-an-schulen.ch  top


Dispensationsgesuche

Zwei Kalendertage pro Schuljahr können als Jokertage verwendet werden (à Jokertage).

Urlaubsanträge, die über die zwei Jokertage hinausgehen, müssen bis spätestens drei Wochen im Voraus schriftlich und mit Begründung an die Schulleitung eingereicht werden. Die Jokertage werden an den Urlaub angerechnet.

Dispensationen für Arzt-, Zahnarzt- oder Spitalbesuche während der Unterrichtszeit sind mit der Klassenlehrperson vorgängig abzusprechen. Diese fallen nicht unter die Jokertage. top


Duschen nach dem Turnen 

Das Duschen nach einer Turnstunde gehört zur Körperpflege und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit jedes Einzelnen. Wir erachten es deshalb als sinnvoll, wenn die Mittelstufenschüler/innen grundsätzlich nach jeder Turnstunde duschen. Die Handhabung rund um das Duschen wird in den jeweiligen Klassen gemeinsam mit der Klassenlehrperson thematisiert und im Detail geregelt. Für Ihre Unterstützung sind wir Ihnen dankbar.  top


Elektronische Geräte

Handys, Tablets und andere elektronische Geräte sind auf dem Schulareal, auf Schulreisen und in Lagern verboten, ausser es besteht eine Bewilligung nach Absprache mit der Lehrperson. top


Elternbesuche 

Es finden keine offiziellen Besuchstage statt. Kindergarten - und Schulbesuche durch die Eltern sind jederzeit mit Voranmeldung erlaubt und auch erwünscht. Während des Unterrichts wird es nicht möglich sein, mit der Lehrperson ein Gespräch über Ihr Kind zu führen. Wir bitten Sie, dafür einen Gesprächstermin zu vereinbaren. top


Elternkontakte 

Eine sinnvolle Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und Eltern voraus. Elternabende und Einzelgespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Pro Schuljahr ist ein Gespräch obligatorisch. In der Regel finden diese Gespräche zusammen mit den Kindern statt. Selbstverständlich haben Sie jederzeit das Recht, ein Elterngespräch mit der Lehrperson zu wünschen. top


Elternpost

Informationen aus / über den Schulbetrieb werden per Elternpost an das jeweils älteste Kind einer Familie abgegeben. top


Ferienplan 

Die Schulferien werden im Sekundarschulkreis Arbon einheitlich festgelegt. Der Ferienplan wird jeweils mit dem Stundenplan zusammen abgegeben. Sie finden diesen auch auf unserer Homepage (hier). top


Fundgegenstände 

Fundgegenstände werden dem Hauswart abgegeben und beim Eingang im alten Schulhaus oder in der Turnhalle deponiert. top


Gewaltprävention 

An unserer Schule sollen sich alle mit Respekt begegnen, dann hat Gewalt keine Chance und Konflikte können fair gelöst werden. Unsere Schule kümmert sich aktiv um eine gute und gewaltfreie Schulkultur. Dazu dient das Präventionsprogramm Denk-Wege.
Waffen (auch Spielzeugwaffen) bergen nicht nur Verletzungsgefahren, sie strapazieren auch das soziale Zusammenleben. Das Hantieren mit solchen Gegenständen wird an unserer Schule nicht toleriert. Wir bitten Sie, uns in unseren Bemühungen zu unterstützen und Ihren Kindern Wege aufzuzeigen, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können. top


Hausaufgaben 

An unserer Schule werden regelmässig Hausaufgaben gegeben. Sie dienen einerseits zur Vertiefung des Lernstoffes, andererseits zur Übernahme von Verantwortung jedes einzelnen Kindes. Hilfe von Seiten der Eltern sollte in der Regel nicht nötig sein. Werden Hausaufgaben wiederholt nachlässig oder gar nicht erledigt, nimmt die Lehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Schüler/innen können in ihrer Freizeit aufgeboten werden, um unerledigte Aufgaben nachzuarbeiten. top


Hausaufgabenbetreuung

An drei Wochentagen können die Kinder nach dem Unterricht in Räumlichkeiten der Schule Hausaufgaben lösen. Die Kinder werden durch eine Unterrichtsassistenz betreut. Diese sorgt für eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Die Kinder erhalten durch die Betreuungsperson Unterstützung, sofern dies aufgrund der Anzahl der teilnehmenden Kinder möglich ist. Bei der Hausaufgabenbetreuung handelt es sich jedoch nicht um eine eigentliche Hausaufgabenhilfe oder gar um einen Nachhilfeunterricht. top


Hospitation

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist ein wichtiges Anliegen unserer Schule. Ein Instrument dazu sind die gegenseitigen Schulbesuche der Lehrpersonen und die daran anschliessenden Fachdiskussionen. Gemäss kantonalem Schulgesetz kann eine Lehrperson dafür pro Semester insgesamt zwei Halbtage einsetzen. In dieser Zeit wird eine Stellvertretung eingesetzt oder die Kinder werden schulhausintern betreut. top


Jokertage

Jedes Kind hat für das gesamte Schuljahr Anrecht auf zwei Jokertage. Diese Tage können getrennt oder zusammenhängend eingezogen und auch als Ferienverlängerung verwendet werden, sie können jedoch nicht in Halbtage gesplittet werden. Jokertage müssen bis spätestens drei Tage vorher bei der Klassenlehrperson angemeldet werden. Sollte ein wichtiges schulisches Ereignis dem entgegenstehen, wird die Lehrperson Sie darauf aufmerksam machen. Die Jokertage verfallen mit dem Ende des Schuljahres. Der Besuch von Sportveranstaltungen oder Familienanlässen fällt unter die Jokertage. (à siehe Formular Jokertage).

§ 46 Abs. 1a Gesetz über die Volksschule: „Zusätzlich können die Schülerinnen und Schüler an zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von wichtigen Gründen dem Unterricht fernbleiben (Jokertage). Das Departement legt fest, an welchen Tagen kein Bezug eines Jokertages möglich ist.“.

§ 7 Abs. 2 Beurteilungsreglement: „Bezogene Jokertage sind als entschuldigte Absenzen einzutragen.“

Spezielle Gesuche sowie Urlaubsanträge, die über die zwei Jokertage hinausgehen, müssen bis spätestens drei Wochen im Voraus schriftlich und mit Begründung bei der Schulleitung beantragt werden. Die Jokertage werden an den Urlaub angerechnet (à siehe Formular Urlaubsgesuch)top


Kindergarten 

Der Besuch des Kindergartens dauert zwei Jahre und ist mit der Inkraftsetzung des neuen Volksschulgesetzes (01.01.08) für alle obligatorisch. Es gilt folgender Stichtag: Vollendung des 4. Lebensjahres bis zum 31. Juli. Die Erziehungsberechtigten können eine schriftlich begründete Verschiebung des Kindergarteneintritts für ihr Kind um ein Jahr verlangen. Die entsprechende Erklärung muss bis zum 1. März bei der Schulleitung eingegangen sein. Auch bei einer Verschiebung des Kindergarteneintritts muss der Kindergarten zwei Jahre besucht werden.

Eine Vorverlegung des Kindergarteneintritts kann nur nach einer Abklärung und Beurteilung durch den kantonalen Dienst für Schulpsychologie und Logopädie in Amriswil genehmigt werden.

Die Kinder werden in ihrer Entwicklung nach Zielen des Lehrplans ganzheitlich begleitet, unterstützt und gefördert. top


Klassenzuteilung 

Eine neue Klassenzuteilung entsteht grundsätzlich beim Übergang vom Kindergarten in die 1. Klasse sowie beim Übertritt in die Sekundarschule.

An der Primarschule erfolgt die Klassenzuteilung durch die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen.

Die Einteilung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Hauptkriterien (nicht abschliessend):

  • Soziale Zusammensetzung der Klasse / Lernenden
  • Berücksichtigung der erkennbaren Lernvoraussetzungen der Kinder
  • Klassengrösse
  • Klassendurchmischung (Mädchen/Knaben)

Begründete Gesuche für Klassenzuteilungen werden geprüft, erheben aber keinen Anspruch auf Erfüllung.

Die Eltern werden jeweils bis spätestens Mitte Juni von der Schulleitung über die definitive Klassenzuteilung der Kinder schriftlich informiert.

Die Stufenwechsel von der 2. in die 3. Klasse sowie von der 4. in die 5. Klasse erfolgen in der Regel klassenweise. Die Schule behält sich vor, durch eine Neuzuteilung oder durch einen Klassenwechsel einzelner Schülerinnen oder Schüler die Klassenkonstellation anzupassen. top


Kontaktheft / Hausaufgabenheft

Informationen von der Schule an die Eltern werden in einem Kontaktheft von den Kindern nach Hause gebracht. Die Eltern quittieren mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Informationen. Die Mittelstufe führt ein Hausaufgabenheft. top


Kopfläuse 

Klassen- bzw. flächendeckende Kopflausuntersuchungen an der Schule werden bei akutem Befall organisiert und durchgeführt. Wenn Sie unter dem Schuljahr Läuse auf dem Kopf Ihrer Kinder entdecken, informieren Sie umgehend die Klassenlehrperson. Weitere Informationen finden Sie unter www.kopflaus.ch top


Lager 

In der 5./6. Klasse findet jährlich im Februar / März ein Skilager statt. In der 3./4. Klasse findet ein Sommerlager statt.

Die Eltern bezahlen für die Verpflegung im Klassenlager einen Beitrag. Klassenlager sind grundsätzlich für alle Kinder obligatorisch. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen einem Lager fernbleiben müssen. In solchen Fällen wenden sich die Eltern an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung. top


Material 

Alle Schüler/innen erhalten zu Beginn der Unterstufe und Mittelstufe ihr persönliches Material, für welches sie in der Folge verantwortlich sind. Verlorene Gegenstände sowie vorsätzlich oder fahrlässig beschädigtes Schulmaterial müssen auf eigene Kosten ersetzt werden. top


Mittagstisch 

Siehe Schulergänzende Betreuung top


Musikschule 

Die Primarschulgemeinde Roggwil ist der Musikschule Arbon angeschlossen. Wenn Sie von deren Angebot Gebrauch machen wollen, melden Sie Ihre Kinder bitte direkt bei der Musikschule an (à siehe Adressen). Falls Ihr Kind ein Blas- oder Percussionsinstrument lernen möchte, kann es dies bei der „Musikausbildung Roggwil-Freidorf“ machen. top


Neuzuzüger 

Neuzuzüger werden gebeten, sich frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen (à siehe Adressen). Von der Schulverwaltung erhalten Sie daraufhin die Anmeldeunterlagen für Ihre Kinder (Stammdatenblatt, Anmeldung Zahnarzt, Einverständnis Verwendung Bildmaterial). Klasseneinteilung, Stundenplan und alle weiteren Informationen erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt. Neuzuzüger melden sich zudem direkt beim Einwohneramt Roggwil an. top


Öffnungszeiten des Schulhauses 

Das Schulhaus ist ausserhalb der Schulzeiten wie folgt geöffnet:

Montag – Freitag jeweils von 7.15 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.15 – 17.00 Uhr. Mittwoch- und Donnerstagnachmittag geschlossen.

Braucht jemand ausserhalb dieser Zeiten Zutritt zum Schulhaus, kann man in dringenden Fällen von 13:30 Uhr bis spätestens 18:00 Uhr beim Hauswart anfragen. Ausgenommen Samstag und Sonntag. top


Pause 

Während der grossen Pause von 9.45 Uhr bis 10.15 Uhr ist es den Schulkindern erlaubt, Spielmaterial aus der grossen Pausenkiste zu benutzen. Der Pausenplatz darf während der Pause nicht verlassen werden, ausser nach Absprache mit der Lehrperson. Die Kinder sind bei jedem Wetter an der frischen Luft und sollten darum auch mit entsprechender Kleidung zur Schule kommen. Die Schüler/innen sollten einen gesunden Znüni dabei haben (siehe Znüni). top


Pausenregeln

  • Die Schüler/innen verbringen die Pause im Freien.
  • Das Schulareal darf nicht verlassen werden.
  • Das Pausenareal erstreckt sich bis zur kleinen Brücke. Die Wiese ist grundsätzlich gesperrt.
  • Im und am Bach dürfen die Schüler/innen in allen Monaten ohne „R“ (Mai, Juni, Juli, August) spielen.
  • Auf dem grossen Baum (Mammutbaum) dürfen die Schüler/innen max. bis zur Dachrinne des Vordachs klettern.
  • Die Pause ist dazu da, auf die Toilette zu gehen. top

Quartalsinformation 

Die Schulleitung verfasst drei bis fünf Mal pro Schuljahr ein Schreiben, welches grundsätzliche Informationen über den Schulbetrieb enthält. Individuelle Termine einzelner Schulklassen erfahren Sie durch die Klassenlehrperson. Neuigkeiten aus der Schulleitung werden jeweils über die Elternpost verteilt. top


Religionsunterricht 

Die Verantwortung für die Erteilung des Religionsunterrichtes liegt bei den Landeskirchen. Die Schule stellt passende Räumlichkeiten zur Verfügung und plant die Religionsstunden im Stundenplan ein. Entscheidungen über Ausfälle des Religionsunterrichts stehen in der Kompetenz der Kirchen respektive der Religionslehrerinnen.

Grundsätzlich gilt: Fällt der Schulunterricht der ganzen Primarschule Roggwil aus (Lehrerkonferenz, Fachtagungen...) oder finden Anlässe (Schulreisen, Sporttag, Projekttag, etc.) statt, so entfällt an diesem Tag der Religionsunterricht. Betrifft dieser Ausfall jedoch eine einzelne Lehrperson (Krankheit), so findet der Religionsunterricht statt.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Religionslehrperson. top


Schulareal 

Das Schulareal darf während der Schulzeit nur mit Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden.

Das Schulareal darf von den Kindern auch ausserhalb der Schulzeiten benutzt werden. Betreffend Ordnung und Verhalten gelten die gleichen Regeln wie in der Pause. Die Schulanlage ist rauchfreie Zone. Wer sich den Regeln widersetzt, oder die Weisungen des Hauswarts nicht befolgt, kann vom Areal verwiesen werden. top


Schulausfälle 

Kurzfristige Ausfälle von Lehrpersonen, bedingt durch Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse, versucht die Primarschule Roggwil möglichst zu verhindern. Wir sind bestrebt, diese Situationen mindestens während der Blockzeiten mit Stellvertretungspersonal professionell zu überbrücken. Am Nachmittag kann unter Umständen der Unterricht für die einzelne Klasse ausfallen. Eine Mitteilung erhalten Sie spätestens am Mittag des Tages. Sollten Sie in dieser Zeit Betreuung für Ihr Kind benötigen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

Fällt die Schule für besondere Veranstaltungen aus, werden die Eltern mind. zwei Wochen im Voraus schriftlich informiert. top


Schulergänzende Betreuung 

Die Schule bietet an den drei Wochentagen Montag, Dienstag und Donnerstag eine umfangreiche Betreuungsmöglichkeit an.

Frühbetreuung ab 07.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn aktuell kostenloses Angebot
Mittagstisch mit Betreuung von 11.45 bis 13.30 Uhr CHF 13.- / Mittag
Nachmittagsbetreuung von 13.30 bis 17.30 Uhr CHF 5. / Stunde

Zusätzlich wird an den gleichen Wochentagen eine Hausaufgabenbetreuung angeboten von 15:15 bis 16:00 Uhr aktuell kostenloses Angebot

Die Betreuung wird unabhängig von den Anmeldezahlen durchgeführt. Eltern können die gewünschten Betreuungszeiten für Ihre Kinder frühzeitig einplanen. Die Anmeldung erfolgt semesterweise. Die Kosten werden semesterweise pauschal für 18 Wochen abgerechnet. Einzelne Ausfälle (Feiertage, Krankheit des Kindes, Schulanlässe, …) werden nicht zurückerstattet. top


Schüler/innen-Dossier (Laufbahnblatt)

Über jedes Kind wird ab dem Kindergarteneintritt ein einheitlich vom Kanton vorgegebenes Laufbahnblatt geführt. Darin sind die aktuellen Personalien und eventuell erfolgte Abklärungen und Massnahmen/Therapien festgehalten. Das Laufbahnblatt wird von der zuständigen Klassenlehrperson geführt und aufbewahrt.

Die Daten werden vertraulich behandelt. Für die Eltern besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Dossier ihres Kindes unter Vorankündigung bei der Klassenlehrperson einzusehen. 

Nach Beendigung der Primarschulzeit werden die Begleitblätter an die weiterführende Schule übergeben und nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit vernichtet. top


Schulleitung 

Der Schulleitung obliegt die Gesamtverantwortung der operativen Führung der Primarschule Roggwil sowie in beratender Funktion die strategische Planung und Budgetierung.

Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Organisation und die Gewährleistung eines reibungslosen Schulbetriebs. Dazu gehören unter anderem die Personalführung, die Qualitätssicherung, die Umsetzung und Einhaltung kantonaler Vorschriften, die Koordination der Stundenpläne, die Klassenplanung und somit Einteilung der Schüler/innen, die Planung und Durchführung interner Weiterbildungen, der Kontakt mit externen Stellen. Darüber hinaus ist die Schulleitung Anlaufstelle für Sie und für die Schülerinnen und Schüler bei Anliegen und Fragen, die über die Klassenlehrperson hinausgehen sowie für Rückmeldungen.

Sprechzeiten sowie Kontaktdaten der Schulleitung entnehmen Sie bitte hier der Homepage. top


Schulsekretariat 

Die Schulleitung wird zu einem Teilpensum von einem Schulsekretariat unterstützt. Anwesenheiten sowie Kontaktdaten des Schulsekretariats entnehmen Sie bitte der hier Homepage. top


Schulweg 

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern (à Verkehrssicherheit). Wir bitten Sie, die Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule zu bringen.

Kindergärtler und Erstklässler müssen auf dem Schulweg stets den Verkehrsstreifen tragen. top


Schwimmen

Den Schüler/innen der Primarschule Roggwil erhalten in der 1. bis 4. Klasse während je eines Quartals wöchentlich
Schwimmunterricht im Hallenbad in Wittenbach. top


Sonderpädagogisches Angebot 

Logopädie 

Alle Kinder im ersten Kindergartenjahr werden von unserer Logopädin hinsichtlich ihrer Sprachentwicklung (Kommunikationsverhalten, Sprachverständnis, Redefluss, Wortschatz, Stimme, Satzbau, Artikulation) erfasst. Die Abklärung erfolgt in Absprache mit der Lehrperson. Bei Auffälligkeiten nimmt die Logopädin mit den Eltern Kontakt auf. Selbstverständlich können sich die Eltern auch direkt an die Logopädin wenden.

Wirkungsvoll ist, bei gravierenden Sprachstörungen schon vor dem Kindergarten-Eintritt mit der Therapie zu beginnen. top


Schulische Heilpädagogik (SHP) 

An unsere Primarschule werden die Kindergarten- und Primarschulkinder heilpädagogisch betreut. Die ausgebildete Heilpädagogin arbeitet im Klassenzimmer oder je nach Förderbedarf mit einzelnen Kindern oder Gruppen in einem separaten Raum. Ausserdem berät sich die Heilpädagogin regelmässig mit den Klassenlehrpersonen und ist in der Elternarbeit aktiv. top


Stütz- und Förderunterricht

Eine Stütz- und Förderlehrperson betreut Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Einzelsituationen. top


Schulpsychologie und Schulberatung (SPB)

Die Schulpsychologie und Schulberatung ist eine Einrichtung des Kantons Thurgau. Sie bietet profes-sionelle Abklärungen und Beratungen für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Schulungs- und Erziehungsfragen, Schulschwierigkeiten, Konflikten in Familie und Schule.
Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes erfolgt schriftlich über die Lehrperson. Eine Anmeldung kann nur mit Einwilligung der Eltern geschehen. Eltern können sich auch direkt für Beratungen anmelden. top


Kinder – und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)

Der Kinderpsychiatrische und –psychologische Dienst bietet Abklärungen und Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bei psychischen, psychosomatischen, erzieherischen und familiären Prob-lemen. 
Behandlungsformen: Einzelpsychotherapie, Familientherapie, Elternberatung, Gruppentherapie
Finanzierung: Krankenkasse, IV  top


Sporttag / Maibummel

Jährlich abwechselnd findet im Mai / Juni entweder ein Sporttag oder ein Maibummel statt. An diesem Anlass nimmt die gesamte Schule teil, vom Kindergarten bis und mit 6. Klasse. top


Telefonkette 

Es besteht für jede Klasse eine Telefonkette, die bei Bedarf gestartet wird. Leiten Sie die erhaltene Nachricht bitte umgehend weiter. Gelingt es nicht, die nächststehende Familie auf der Telefonkette zu erreichen, rufen Sie bitte die übernächste Familie an, damit die Mitteilung möglichst rasch weitergelei-tet werden kann. Versuchen Sie in diesem Fall später, die übersprungene Familie zu informieren. top


Übertritte

Der Übertritt in eine neue Stufe (Kindergarten, 1./2. Klasse, 3./4. Klasse, 5./6. Klasse) ist an unserer Schule grundsätzlich mit einem Wechsel der Lehrperson verbunden. Im Weiteren ist aus organisatorischen und/oder finanziellen Gründen eine Zusammenlegung oder Aufteilung bestehender Klassen möglich.

Bei einem Stufenwechsel haben die Schüler/innen Ende Juni die Gelegenheit, bei einem Schnupperbesuch ihre neue Klassenlehrperson kennenzulernen. top


Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Auf Grund ihrer Beobachtungen und unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien beurteilt die Kindergartenlehrperson die Schulbereitschaft/Eignung des Kindes. Sie gibt im Februar/März des zweiten Kindergartenjahres eine Empfehlung hinsichtlich des Übertritts in die erste Primarschulklasse ab.

Aus wichtigen Gründen kann der Schuleintritt um ein Jahr hinausgeschoben werden. Die Schulbehörde kann für ihren Entscheid ein Gutachten des Schulpsychologischen Dienstes (SPB) einholen.  top


Übertritt in die Sekundarstufe 

Die Schülerinnen und Schüler von Roggwil besuchen die Sekundarstufe in Arbon. Die Einteilung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Falls die Eltern mit der Einstufung nicht einverstanden sind, kann das Kind eine Übertrittsprüfung (KAP) absolvieren. top


Velo-Regelung

Die Verwendung von Fahrgeräten wie Kickboard oder Velo steht bis zur Veloprüfung in eigenem Ermessen. Skateboards und Inline-Skates sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Auf dem Schulareal selber darf nicht gefahren werden und verwendete Fahrgeräte dürfen auf diesem auch nicht parkiert werden. Velo- und Kickboardständer befinden sich vor dem Eingang der Turnhalle. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, Kinder möglichst NICHT mit dem Velo zu schicken. Für bestimmte Weilergebiete gibt es eine Ausnahmeregelung. top


Verkehrssicherheit 

Bitte lassen Sie Ihre Kinder den Schulweg, wenn immer möglich, zu Fuss zurücklegen. Sollten Ihre Kinder jedoch mit Fahrrädern unterwegs sein, empfehlen wir Ihnen, dafür besorgt zu sein, dass die Kinder entsprechende Schutzkleidung (Helm und Leuchtweste) tragen und die Velos mit Licht ausgestattet sind.

Für Veloausflüge mit der Klasse ist das Tragen eines Helms für alle Kinder obligatorisch.

Im Skilager der 5./6. Klasse tragen wir mit dem Skihelm-Obligatorium der „Verkehrssicherheit auf der Skipiste“ Rechnung.

Die Verkehrserziehung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Kantonspolizei und umfasst den Kindergarten sowie die ganze Primarschulzeit. top


Versicherung 

Die Versicherung der Schüler/innen ist generell Sache der Eltern. Die Schulen im Kanton Thurgau ha-ben keine Schülerversicherungen mehr. top


Unfallversicherung 

Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversiche-rung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht auf dem Schulweg und während des Unterrichtes keine Versicherung mehr von Seiten der Schule. top


Haftpflicht / Diebstahl 

Es besteht keine Haftpflicht - und Diebstahlversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko. Allfällige Sachbeschädigungen an Schuleinrichtungen gehen bei fahrlässigem Verhalten zu Lasten des Verursachers. Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Haftpflicht daraufhin zu überprüfen. top


Werte

- Ich trage Sorge zu mir.
- Ich trage Sorge zu den Anderen.
- Ich trage Sorge zu Dingen und der Umwelt.

Die Primarschule Roggwil beschränkt sich auf die einfache Werte-Formel, zu allem Sorge zu tragen. Im Schulalltag wird dieser Wert gelebt und durch aktiv Denk-Wege unterstützt.

Einfache Schulhausregeln konkretisieren die Werte. top


Wohnortswechsel / Wegzug 

Erfolgt ein Wegzug aus der Schulgemeinde Roggwil, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Nutzen Sie dazu das Abmeldeformular, welches Sie im Dokumentencenter unter allgemeine Downloads auf der Schulwebsite finden. Die Schülerüberweisung wird durch die Schulverwaltung erstellt und direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes weitergeleitet. Die Abmeldung beim Einwohneramt Roggwil wird durch die Eltern veranlasst. top


Zahnprophylaxe / Zahnhygiene 

Die Schulgemeinde Roggwil bietet allen Kindern ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Primarschule die Gelegenheit, jährlich die Zähne kontrollieren zu lassen. Die Kosten des jährlichen Untersuchs werden vollumfänglich durch die Primarschule übernommen.

Die Wahl des Zahnarztes liegt bei Ihnen. Die Vorsorgeuntersuchungen müssen durch die von der Schule vorgeschlagenen Zahnärzte durchgeführt werden (siehe separate Liste). Die Anmeldung erfolgt beim Kindergarteneintritt. Danach wird Ihr Kind jährlich aufgeboten.

Zusätzlich erhalten die Kinder 4 – 6 x jährlich in der Klasse Instruktionen zur Karies-Prophylaxe durch Fachpersonal. top


Zeugnis

Am Ende des Schuljahres erhalten die Kinder der 1. und 2. Klasse ein Wortzeugnis und die Kinder der 3. bis 6. Klasse ein Notenzeugnis. Die Klassenlehrperson ist für das Zeugnis zuständig. Einmal jährlich findet ein Standortgespräch mit den Eltern statt. Im Kindergarten erhalten die Kinder eine Schulbestätigung. top


Znüni 

Als Schule mit dem Label „Gesunde Schule“ möchten wir bei unseren Schülerinnen und Schülern eine gesunde Ernährung fördern. Ein gesunder Znüni spendet dem Körper Energie und unterstützt die Konzentrationsfähigkeit. Weissmehl und Zucker schaden den Zähnen und lassen den Blutzuckerspiegel nach kurzer Zeit wieder abfallen, daher sind an unserer Schule nur gesunde Zwischenverpflegungen erwünscht (Merkblatt „Tipps für gesunde Znüni und Zvieri“). top