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FAQs

Anach oben

  • Absenzen

    Absenzen und Urlaube

    Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich. Hat ein Kind im Unterricht gefehlt, weist es am ersten Schultag bei allen betroffenen Lehrpersonen unaufgefordert das Kontaktheft mit einer schriftlichen, von den Eltern unterschriebenen Entschuldigung vor.
    Voraussehbare Absenzen wie religiöse Feiertage, Arzt- und Zahnarztbesuche, Berufsberatung, Schnuppertage u.a. sind in jedem Falle vorgängig mit schriftlichem Eintrag im Kontaktheft der Klassenlehrperson zu melden.
    Für Dispensationen wie Ferienverlängerung, Familienanlässe, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, etc. ist mindesten zehn Tage im Voraus der Schulleitung ein schriftliches Gesuch einzureichen.

  • Arzt

    In der zweiten Sekundarklasse findet eine obligatorische Reihenuntersuchung statt. Sie wird durch den Schularzt Dr. X. Mayer durchgeführt, der Gesundheitszustand und Impfstatus kontrolliert. Diese Kontrolle kann aber auch dem Hausarzt übertragen werden.

Bnach oben

  • Betreuung

    Frühere Umfrageresultate zeigten kein grosses Betreuungsbedürfnis. Wenden Sie sich bei neuem Bedarf an die Schulleitung.

Dnach oben

  • Deutsch als Zweitsprache

    Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ergänzt den Regelunterricht mit dem Ziel, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache zu fördern und sie in ihrem Integrationsprozess zu begleiten.

  • Drogen - Rauchen, Kiffen, Alkohol und andere Drogen

    Für Schülerinnen und Schüler besteht auf dem Schulareal inkl. des vom Schulhaus her einsehbaren Gebiets ein generelles Drogenverbot, inkl. E-Zigaretten. Da die Wirkung von Suchtmitteln wie Haschisch und Alkohol längere Zeit anhält, darf auch vor dem Unterricht kein Haschisch geraucht und kein Alkohol getrunken werden.

Enach oben

  • Elektronische Geräte

    In unseren Schulgebäuden ist die Benützung von Handys, aber auch von Mp3-Playern usw. nicht erlaubt. Die Geräte müssen auf lautlos gestellt und unsichtbar verwahrt werden. Im Freien dürfen die Handys benutzt werden. Auch Musik kann gehört werden, sofern andere Personen nicht gestört werden.

Fnach oben

  • Fundgegenstände

    Falls Ihr Kind etwas in der Schule vergessen hat, kann während den Unterrichtszeiten beim Hauswart oder in der Schulverwaltung nachgefragt werden.

Knach oben

  • Kaugummi

    Es ist nicht erlaubt im Schulzimmer Kaugummi zu kauen.